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   BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 254.96   

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BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 254.96 (https://dejure.org/1996,3135)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 7 B 254.96 (https://dejure.org/1996,3135)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 7 B 254.96 (https://dejure.org/1996,3135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis eines Kausalzusammenhangs zwischen Verfolgungsdruck und Veräußerung - Voraussetzungen für eine Beweiserleichterung durch Anscheinsbeweis - Ausschluss der durch einen Anscheinsbeweis bewirkten Beweiserleichterung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 1 Abs. 6; BK/O (49) 180 Abschn. II Art. 3
    Offene Vermögensfragen - Anscheinsbeweis für rassische Verfolgung von Juden bei Zwangsverkauf eines Grundstücks im Sommer 1938

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 209
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 254.96
    An der Heranziehung der über § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG anzuwendenen Vermutungsregelung des Art. 3 des II. Abschnitts der Anordnung BK/O (49) 180 der Alliierten Kommandantur Berlin vom 26. Juli 1949 (VOBl für Groß-Berlin I S. 221) sah sich das Verwaltungsgericht gehindert, weil die das Verwaltungsverfahren abschließende Widerspruchsentscheidung der Beklagten vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes - 2. VermRÄndG - vom 14. Juli 1992 (BGBl I S. 1257) ergangen sei und somit die durch dieses Gesetz erfolgten Änderungen des Vermögensgesetzes - wie die Einfügung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG - nach der Überleitungsregelung des Art. 14 Abs. 4 Satz 1 des 2. VermRÄndG, die auf die letzte Verwaltungsentscheidung abhebe (vgl. BVerwGE 94, 279 [BVerwG 12.11.1993 - 7 C 7/93]), außer Betracht zu bleiben hätten.
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 14.95

    Offene Vermögensfragen - Erschütterung des Anscheinsbeweises für unlautere

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1996 - 7 B 254.96
    Ist der Anscheinsbeweis auf diese Weise erschüttert, gelten wieder die allgemeinen Regeln, d.h. Behörden und Gerichte müssen sich hinsichtlich aller entscheidungserheblichen Tatsachen die volle Überzeugung bilden (zum Anscheinsbeweis im Recht der offenen Vermögensfragen vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.09.2015 - 29 K 187.13

    Anscheinsbeweis für eine Geschäftsaufgabe wegen Verfolgung durch den

    Grundsätzlich sind Fälle denkbar, in denen im Wege eines Anscheinsbeweises angenommen werden kann, dass die Aufgabe eines Handelsgeschäftes oder einer Beteiligung daran verfolgungsbedingt erfolgte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 254/96 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 24. April 2014, Az. VG 29 K 302.11; VG Berlin, Urteil vom 3. Juni 2010, Az. VG 29 K 120.09).

    Der Anscheinsbeweis verlangt damit zum einen die Klärung der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen von einem typischen Geschehensablauf ausgegangen werden kann, zum anderen der sich anschließenden Frage, ob Tatsachen in dem zur Entscheidung anstehenden Fall die ernstliche und nahe liegende Möglichkeit eines von dem typischen Sachverhalt abweichenden Geschehens- oder Ursachenverlaufs belegen (BVerwG, Urt. v. 24. August 1999 - BVerwG 8 C 24.98 - juris; Urt. v. 29. September 1999 - BVerwG 8 C 8.99 - juris; BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 7 C 14/95 -, juris Rn. 13; BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1965 - VII C 147.63 - BVerwGE 20, 229 ff.; vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 254/96 -, juris Rn. 5; BGH, NJW 1978, 2032; NJW 1991, 230; BGHZ 100, 31, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 14.08.1997 - 7 B 197.97

    Offene Vermögensfragen - Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes gem. §

    Im Ergebnis nichts anderes gilt für die Rüge, das angegriffene Urteil weiche von dem Beschluß des Senats vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 254.96 - ab, in dem der Senat ausgesprochen hat, auch ohne Anwendung der Vermutungsregel des Art. 3 der Anordnung BK/O (49) 180 könne unter näher bestimmten Umständen im Wege des Anscheinsbeweises davon auszugehen sein, daß im Sommer 1938 erfolgte Grundstücksveräußerungen durch Bürger jüdischer Herkunft verfolgungsbedingt waren.
  • BVerwG, 14.07.2005 - 7 B 17.05

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Da der Gesetzgeber bewusst davon abgesehen hat, die gesetzliche Vermutung eines verfolgungsbedingten Eigentumsverlusts (§ 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) auf Zwangsversteigerungen von im Eigentum Verfolgter stehenden Grundstücken zu erstrecken, kommen bei einem derartigen Eigentumsverlust ein Anscheinsbeweis und die damit verbundene Beweiserleichterung allenfalls für besondere Fallgruppen in Betracht (Beschluss vom 22. Oktober 1996 BVerwG 7 B 254.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 92; Beschluss vom 14. November 1996 BVerwG 7 B 286.96 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 95; Beschluss vom 14. August 1997 BVerwG 7 B 197.97 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 116).
  • VG Cottbus, 30.03.2012 - 1 K 392/08
    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 254/96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 92, juris Rn. 4; BVerwG, Urteil vom 24. August 2000 - BVerwG 7 C 85.99 -, Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 7, juris Rn. 26).
  • VG Frankfurt/Oder, 07.03.2001 - 6 K 1417/97

    Rückübertragung eines Grundstücks als Vermögenswert; Durchführung der

    Dafür spricht bereits der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Verkauf, Aufgabe seines Berufes und nachfolgender Emigration (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22.10.1996 - 7 B 254/96-, VIZ 97, 99).
  • VG Berlin, 17.08.2010 - 29 K 76.10

    Entschädigung für entzogene Wertpapiere

    Nur wenn der Anscheinsbeweis auf diese Weise erschüttert ist, gelten wieder die allgemeinen Regeln, d.h. Behörden und Gerichte müssen sich hinsichtlich aller entscheidungserheblichen Tatsachen die volle Überzeugung bilden (zum Anscheinsbeweis im Recht der offenen Vermögensfragen vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 7 B 254.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 92 = ZOV 1997, 46 = juris Rdnr. 5; Urteil vom 26. September 1996 - BVerwG 7 C 14.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 88 = ZOV 1996, 438 = juris Rdnr. 9 ff. m.w.N.).
  • VG Berlin, 24.04.2014 - 29 K 302.11

    Feststellung der Entschädigungsberechtigung nach dem

    Denkbar sind zwar Fälle, in denen im Wege des Anscheinsbeweises (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 1996 - 7 B 254.96 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 92 = juris) angenommen werden kann, dass die Aufgabe eines Handelsgeschäftes oder einer Beteiligung daran verfolgungsbedingt erfolgte.
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